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Hier haben Sie die Möglichkeit sich online anzumelden, wenn Sie einen Führerschein bei uns machen wollen!

Füllen Sie das Formular aus und drücken Sie auf  „Anmeldung absenden“ (bitte mindestens die mit einem * gekennzeichneten Felder ausfüllen). Wir nehmen dann Ihre Daten auf und melden uns so bald wie möglich bei Ihnen!

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Kurze Beschreibung der einzelnen Pkw-Klassen:

  • direkter Erwerb
  • beinhaltet AM und L (AM = Roller A1 ab 16 Jahren und 125 ccm und Roller A2 ab 18 Jahren und maximal 48 PS, L = kleine Traktoren bis 40 km/h höchstzulässiger Geschwindigkeit)
  • ab 18 Jahren sowie ab 17 Jahren (BF17) Ausbildungsfahrten mit Begleitperson
  • keine Befristung der Besitzdauer

Weitere Informationen finden Sie hier!

  • direkter Erwerb
  • Fahrerlaubnisklasse ohne Kupplungspedal (Automatik)
  • beinhaltet AM und L (AM = Roller A1 ab 16 Jahren und 125 ccm und Roller A2 ab 18 Jahren und maximal 48 PS, L = kleine Traktoren bis 40 km/h höchstzulässiger Geschwindigkeit)
  • ab 18 Jahren sowie ab 17 Jahren (BF17) Ausbildungsfahrten mit Begleitperson
  • keine Befristung der Besitzdauer

Weitere Informationen finden Sie hier!

  • direkter Erwerb
  • beinhaltet AM und L (AM = Roller A1 ab 16 Jahren und 125 ccm und Roller A2 ab 18 Jahren und maximal 48 PS, L = kleine Traktoren bis 40 km/h höchstzulässiger Geschwindigkeit)
  • ab 17 Jahren (BF17) Ausbildungsfahrten mit Begleitperson
  • keine Befristung der Besitzdauer

Weitere Informationen finden Sie hier!

Ab dem 01.04.2021 gibt es die Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 197 (B197). Damit wird die Möglichkeit geschaffen (unter bestimmten Voraussetzungen), die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne eine Einschränkung im Führerschein zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier!

  • voraussetzung Besitz der Klasse B
  • ab 18 Jahre (BE)
  • keine Befristung der Besitzdauer
  • Zugfahrzeug der Führerscheinklasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger (Zul. Gesamtmasse des Anhängers über 750 Kg und nicht mehr als 3500 Kg).
  • wer den Führerschein der Klasse BE besitzt, kann damit eine Fahrzeugkombination (Auto u. Anhänger) mit einem Gewicht von 7000 Kg fahren.

Weitere Informationen finden Sie hier!

  • voraussetzung Besitz der Klasse B
  • ab 17 Jahre (BFE)
  • keine Befristung der Besitzdauer
  • Zugfahrzeug der Führerscheinklasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger (Zul. Gesamtmasse des Anhängers über 750 Kg und nicht mehr als 3500 Kg).
  • wer den Führerschein der Klasse BE besitzt, kann damit eine Fahrzeugkombination (Auto u. Anhänger) mit einem Gewicht von 7000 Kg fahren.

Weitere Informationen finden Sie hier!

  • voraussetzung Besitz der Klasse B 
  • beinhaltet AM und L (AM = Roller A1 ab 16 Jahren und 125 ccm und Roller A2 ab 18 Jahren und maximal 48 PS, L = kleine Traktoren bis 40 km/h höchstzulässiger Geschwindigkeit)
  • keine eigene Fahrerlaubnisklasse
  • ab 17 Jahre Ausbildungsfahrten mit Begleitperson
  • ab 18 Jahre
  • keine Befristung der Besitzdauer

Weitere Informationen finden Sie hier!

Ehe Sie die Erweiterung auf B196 beantragen können, müssen Sie zunächst einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Besitz der Führerscheinklasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)
  • Teilnahme an einer Schulung für B196 in einer Fahrschule: mindestens 9 Unterrichtseinheiten von je 90 Minuten

Weitere Informationen finden Sie hier!

Kurze Beschreibung der einzelnen Motorrad-Klassen:

  • direkter Erwerb
  • ab 15 Jahre (FeV, § 10 Mindestalter – Verabschiedet am 28.Juli 2021)

Weitere Informationen finden Sie hier!

  • beinhaltet AM
  • direkter Erwerb
  • ab 16 Jahren

Weitere Informationen finden Sie hier!

  • beinhaltet A1 und AM
  • direkter Erwerb
  • ab 18 Jahren

Weitere Informationen finden Sie hier!

  • beinhaltet A1 und A2
  • direkter Erwerb
  • ab 20 Jahren – für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
  • ab 21 Jahren – für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
  • ab 24 Jahren – für Krafträder bei Direkteinstieg
  • keine Befristung der Besitzdauer

Weitere Informationen finden Sie hier!

Kurze Beschreibung der einzelnen Lkw-Klassen:

  • nur mit Klasse B 
  • ab 18 Jahre

Weitere Informationen finden Sie hier!

  • nur mit Klasse C1
  • beinhaltet BE

Weitere Informationen finden Sie hier!

  • beinhaltet C1

  • nur mit Klasse B

Weitere Informationen finden Sie hier!

  • beinhaltet BE, C1E, T
  • nur mit Führerscheinklasse C

Weitere Informationen finden Sie hier!

Kurze Beschreibung der einzelnen Sonderklassen:

  • beinhaltet AM und L
  • direkter Erwerb
  • ab 16 Jahren nur mit Zugmaschinen durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h)
  • ab 18 Jahren
  • keine Befristung der Besitzdauer

Weitere Informationen finden Sie hier!

  • ab 16 Jahren
  • direkter Erwerb
  • keine Befristung der Besitzdauer

Weitere Informationen finden Sie hier!

Wenn ja, bitte folgende Punkte ausfüllen (diese Daten befinden sich auf der Vorderseite Ihres Führerscheins):

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