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SUPER

Pkw-Klassen

Klasse B (Auto), Klasse B78*, Klasse BF17, NEU Klasse B197**

  • direkter Erwerb
  • beinhaltet AM und L
  • ab 18 Jahren sowie ab 17 Jahren (BF17) Ausbildungsfahrten mit Begleitperson
  • keine Befristung der Besitzdauer

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 – mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger und einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).

*Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (B78) handelt es sich um eine Fahrerlaubnisklasse ohne Kupplungspedal (Automatik).

**NEU Ab dem 01.04.2021 gibt es die Fahrerlaubnisklasse B mit der Schlüsselzahl 197 (Führerschein B197). Damit wird die Möglichkeit geschaffen (unter bestimmten Voraussetzungen), die Fahrprüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne eine Einschränkung im Führerschein zu erhalten.

oranges Auto der Fahrschule Eckhard Neumann

Klasse BE (Auto mit Anhänger), Klasse BFE

  • voraussetzung Besitz der Klasse B        
  • ab 17 Jahre (BFE)
  • ab 18 Jahre (BE)
  • keine Befristung der Besitzdauer
  • Zugfahrzeug der Führerscheinklasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger (Zul. Gesamtmasse des Anhängers über 750 Kg und nicht mehr als 3500 Kg).
  • wer den Führerschein der Klasse BE besitzt, kann damit eine Fahrzeugkombination (Auto u. Anhänger) mit einem Gewicht von 7000 Kg fahren.

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

Klasse B96

  • voraussetzung Besitz der Klasse B 
  • keine eigene Fahrerlaubnisklasse
  • ab 17 Jahre Ausbildungsfahrten mit Begleitperson
  • ab 18 Jahre
  • keine Befristung der Besitzdauer

Kombination der Klasse B Kraftfahrzeuge mit Anhänger (zul. Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 Kg) mit einer zul. Gesamtmasse zwischen 3500 Kg und 4250 Kg.
Der Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (B96) stellt keine eigene Fahrerlaubnisklasse dar und kann unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 17 Jahren durchgeführt werden (beispielsweise, wenn sich der Fahrschüler in einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft in einem Fahrbetrieb befindet).

oranges Auto der Fahrschule Eckhard Neumann

Klasse B196

B196 ist keine eigenständige Führerscheinklasse, sondern stellt eine Erweiterung der Klasse B dar. Diese ist umgangssprachlich auch als „Autoführerschein” bekannt, weil Sie sie eben vor allem zum Führen von Pkw berechtigt. Auch einige andere leichte Kraftfahrzeuge wie z. B. Mofas dürfen Sie damit fahren, Motorräder waren jedoch lange Zeit tabu. Diese durften Sie vor 2020 nur mit einem „echten Motorradführerschein” der Klassen A1, A2 oder A führen.

Mit der Einführung der Schlüsselzahl 196 hat sich dies jedoch geändert. Lassen Sie diese in Ihren B-Führerschein eintragen, dürfen Sie fortan auch Krafträder fahren, sofern diese die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Der Hubraum beträgt nicht mehr als 125 cm³.
  • Die Motorleistung beträgt maximal 11 kw. (Dies entspricht 15 PS.)
  • Das Verhältnis der Motorleistung zum Gewicht des Motorrads beträgt höchstens 0,1 kW/kg

Voraussetzungen für B196

Ehe Sie die Erweiterung auf B196 beantragen können, müssen Sie zunächst einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Besitz der Führerscheinklasse B: seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen)
  • Teilnahme an einer Schulung für B196 in einer Fahrschule: mindestens 9 Unterrichtseinheiten von je 90 Minuten